Herzlich Willkommen
Der große Hundeauslauf in Scharbeutz, im Ortsteil Klingberg, in der schönen Scharbeutzer Heide ist ein eingezäuntes Freilaufgelände für Hunde und seine Halter von ca. 18 Hektar.
Ein Stück Wald, das Hunden die Möglichkeit bieten soll, ohne räumliche Enge und vor allem "ohne Leine", nach Herzenslust herumzutollen, zu schnuppern, zu toben, Artgenossen zu treffen und auch einmal zu bellen oder zu knurren.
Wir möchten diese Seite dafür nutzen, um Ihnen unseren Hundeauslauf vorzustellen und um einige Regeln zu erklären, damit Sie einen unbeschwerten Spaziergang mit Ihrem treuen Freund erleben können.
Im gesamten Waldgebiet, besonders auf dem Weg vom Parkplatz zum Hundeauslauf, besteht eine gesetzliche Anleinpflicht für die Hunde. Wir möchten Sie bitten dies zu befolgen.
Treten Sie ein
Der Hundeauslauf ist an jedem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet. Nach Sonnenuntergang ist das Betreten untersagt.
Das Gelände hat zwei Ein- bzw. Ausgangsschleusen. Eine im Norden und eine im Westen. Die Türen der Schleusen sind zwar so angebracht, dass sie selbsttätig zufallen, doch manchmal klemmt es. Bitte achten Sie darauf, dass beide Türen der Schleusen geschlossen sind. Die Schleusen dienen dafür, dass kein Wild ins Gehege gelangen kann und kein Hund ausbüxt.
Alle Wege führen zu den Hauptwegen die jeweils zu den Ausgängen führen. Sie können sich also nicht verlaufen.
Im Norden und Südwesten des Geländes befindet sich jeweils eine große Spielwiese mit Sitzgelegenheiten für die Halter.
Auf den Wegen bzw. Wiesen finden Sie hier und da ein Agility-Gerät zum Trainieren und Spielen.
Feiner Sand liegt auf den Spielwiesen und am Unterstand, wo die Hunde herrlich buddeln oder sich wälzen können.
Die Benutzung des Hundeauslaufs ist kostenfrei. Da sich aber dieses Projekt ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert, freuen wir uns natürlich über jede Spende der Besucher.
Eine Spendenbox finden Sie an der Kreuzung der Hauptwege. Das Spendenkonto finden Sie unter → DER VEREIN
Dafür ist gesorgt
Auf der Wiese im Südwesten befindet sich eine Notfallsäule, die alles enthält um Verletzungen notdürftig zu versorgen.
Wenn Sie Verbandsmaterial, Pflaster oder ähnliches aus der Säule entnehmen, möchten wir Sie bitten dies bei nächster Gelegenheit wieder zu ersetzen. Damit auch für andere Notfälle eine erste Hilfe gewährleistet ist.
Zum Schutz vor Regen steht im süd-östlichen Teil ein Unterstand. Der auch Trinkwasser für die Hunde in einer Regentonne auffängt.
Jeweils eine Hundebar für Wasser steht auch an den Eingängen zur Verfügung.
In Trockenzeiten ist das Wasser oft rar, darum ist es in den wärmeren Monaten ratsam etwas Wasser für Ihren Hund mitzubringen. Näpfe sind vorhanden.
Wenn Sie im "Förderverein Hundeauslauf Scharbeutz e. V. " Mitglied werden möchten, dann finden Sie auf der Seite → DER VEREIN alle Informationen
Rücksichtnahme
Alle Hunde, ob groß oder klein, sind "Herzlich Willkommen". Doch bei Hunden, die es noch nicht gelernt haben sich zu benehmen bzw. nicht sozialisiert sind und eine niedrige Beisshemmschwelle haben, sollten Sie als Hundehalter so verantwortungsbewusst sein, sich vor einem Besuch im Auslauf über geeignete Maßnahmen (z.B. das Anlegen eines Maulkorbs) Gedanken zu machen. Damit nicht andere Menschen und Hunde gefährdet werden.
Bitte beachten Sie dazu den Flyer "Hundehaltung in der Gemeinde Scharbeutz". → Hundeknigge sowie die Info-Seite des Landes Schleswig-Holstein zum Hundegesetz – Private Hundehaltung
Begegnungen
Manchmal kommt Ihnen ein Hund alleine entgegen, vielleicht auch mal ein Rudel. Keine Sorge, auch die dazu gehörenden Menschen sind hier unterwegs, allerdings meist nicht so flott wie Ihre Hunde.
Einige Hunde haben die Eigenschaft Artgenossen zu begrüßen, andere nicht. Einige Hunde reagieren auf Begrüßungen freundlich und aufgeschlossen und antworten dem Artgenossen, andere wiederum tun dies nicht.
Es ist nicht ratsam das Lieblingsspielzeug oder ein Futterbeutel mitzubringen. Oft löst dies Konflikte unter den Hunden aus.
Manch läufige Hündin hat schon einige Rüden um den Verstand gebracht. Ein Besuch im Auslauf während der Läufigkeit ist nicht zu empfehlen.
Aufgepasst
Hier ist alles naturbelassen, deshalb werden Sie keine gepflasterten Wege finden. Vielleicht stolpern Sie auch mal über einen Baumstumpf, vielleicht liegt auch mal ein Zweig vor Ihren Füßen, vielleicht hat ein Hund irgendwo ein Loch gegraben oder andere natürliche Spuren hinterlassen. Dies sollten Sie bei der Wahl Ihrer Kleidung und Schuhe bedenken.
Auf einigen Wegen ist das Schieben von Kinderwagen auf Grund des unebenen Waldbodens sehr beschwerlich und daher nicht ratsam einen Kinderwagen mitzuführen.
Achten Sie gut auf Ihre Kinder! Große Hunde könnten sie umrennen.
Fahrräder sind im Freilaufgelände nicht zugelassen.
Im gesamten Waldgebiet sind laut Landeswaldgesetze offene Feuer und Flammen grundsätzlich nicht gestattet – nicht nur bei einer bestehenden Waldbrandgefahr! Neben Lagerfeuern sind unter anderem auch Grills, Streichhölzer oder Campingkocher sowie Kerzen oder Laternen untersagt.
An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Benutzung der Wege im und zum Gelände des eingezäunten Hundeauslaufs sowie das Betreten der landeseigenen Flächen außerhalb der Wege auf eigene Gefahr geschieht!
Große Bitte
Nach dem Motto "Hier ist alles naturbelassen", müssen auch die Hinterlassenschaften Ihres Hundes "NICHT" mit einem Kotbeutel entsorgt werden.
Sollte einem Hund mal ein Malheur mitten auf dem Weg passieren, wird sich jeder Späziergänger freuen, wenn es vom Hundebesitzer mit einem Stock o.ä. an den Wegrand befördert wird.
Wenn Sie es sich nicht nehmen lassen möchten, den Kot aufzunehmen, dann entsorgen Sie den Beutel sowie sonstiges Unrat bitte in den Mülleimern, die sich ausserhalb des Geländes in der Nähe der Schleusen befinden.
An allen Sitzplätzen befinden sich Aschenbecher. Entsorgen Sie Ihre Zigarettenkippen bitte dort und nicht auf dem Waldboden.
Obwohl es allgemein bekannt sein sollte, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Kotbeutel, Kaffeebecher, Zigarettenkippen oder sonstiger Unrat nicht achtlos in der Natur entsorgt werden dürfen!